Miet-, Erb- und Familienrecht
Die allgemeine Unternehmensführung beinhaltet auch Fragen des Miet- oder Pachtrechts, wie auch im Falle der Unternehmensnachfolge Fragen des Erb- und Familienrechts.
Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen.
Angelegenheiten der privaten und gewerblichen Miete und des Wohnungseigentums sind insbesondere:
- Mietsachen
- Mängel und Schönheitsreparaturen, bauliche Veränderungen, Mieterhöhungen und Mietminderung, Betriebskosten
- Miet- und Pachtverträge
- Gestaltung, Abschluss, Abwicklung und Aufhebung von Mietverträgen, Zahlungsverzug und Räumungen
- Wohnungseigentum
- Begründung von Wohnungseigentum und Verwaltung, die Wohnungseigentumsgemeinschaft
Das Erb- und Familienrecht erfasst im Wesentlichen:
- Scheidungen und Folgeverfahren
- Umgangsrecht und Kindesunterhalt
- Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Testamentsgestaltung, Nachlass- und Erbscheinrecht
- Grundbuch- und Registerrecht
- Eheverträgen — Vertragsgestaltung und Vertragsabschlüsse